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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2005/06
E-mail:  Horst.Schmidt@t-online.de

 

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( 01/02 - 12/05 )

    Übersicht

EURO-Änderungen bei steuerlichen Pausch-, Frei- und Höchstbeträgen und im Zahlungsverkehr

Ab Jahresbeginn 2002 sind alle bekannten Beträge aus dem ZVK und dem Steuerrecht nur noch Makulatur. Wie man aus den unten stehenden Tabellen entnehmen kann, hat der Gesetzgeber bei einigen Beträgen exakt umgerechnet, bei nur wenigen dagegen auf einprägsame Zahlen aufgerundet. Daher ist davon auszugehen, dass im Laufe der nächsten Steueränderungen die einzelnen Freibeträge auf jeden Fall angepasst werden.

Neu: ab Jan. 2004 ändern sich die Sparerfreibeträge - die krummen Beträgen der Werbungskosten bleiben! Die Entfernungspauschale bei Fahrtkosten ändert sich, sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag und die  Eigenheimzulage - vgl auch Überblick über VL-Leistungen ab 2004.

ab Nov. 2004 neue BSE/GSE - Beträge

ab 2006/2007 zukünftige diskutierte, aber noch nicht spruchreife Änderungen


 
I. Kapitalvermögen
ab 2004 (alt: 2002) (Euro)

Änderungen ab

ab 2006/07 ??

- Sparerfreibetrag    + Werbungskostenpauschale

    Alleinstehende
    Verheiratete

aber: Werbungskostenpauschale für AN s. Pkt III

1.370 + 51 = 1.421 €

(alt:.1.550  + 51=1.601 €)

2.740 + 102 = 2.842 € 
(alt: 3.100  +102= 3.202 €)

 

750 + 50


1.500 + 100

 

- Freigrenze für Veräußerungsgewinne unter 512 € demnächst:entfällt oder Abgeltungssteuer
- Kündigungs- und VZ-freier Betrag bei Spareinlagen 2.000 €
VL-Leistungen / AN-Sparzulage     10% -> 9 %
  - Förderungshöchstbetrag                
  - Zusatzbetrag für Beteiligungssparen
Einkommensgrenzen:
  - Alleinstehende
  - Verheiratete

 470 € (alt: 480 €)
400(alt: 408 €)

17.900 €
35.800 €


Wohnungsbauprämie
  - prämienbegünstigte Höchstbeträge
Einkommensgrenzen
  - Alleinstehende
  - Verheiratete

noch: 512 €; (alt: 512 €)

25.600 €
51.200 €


II. Zahlungsverkehr .. ..
maximale Haftung bei Kreditkarten
50 €

Schecks
  - maximaler Betrag für BSE-Verfahren     neu ab 
  - Mindestbetrag für GSE-Verfahren          01.11.04

ab 1.11.04  unter 6.000
ab 6.000 €

POZ-Verfahren: 
Bagatellgrenze für Kartenüberprüfung

30 €

Geldwäsche
Identifizierungspflicht bei Bareinzahlung ab...
Identifizierungsempfehlung bei Tafelgeschäften ab

15.000 €
2.500 €

Finanzamtmeldung Kontenbestände im Todesfall ab 1.200 € ab 2.500 €
III. Einkommen aus unselbständiger  Beschäftigung .. ..
Werbungskosten
  - Werbungskostenpauschale für AN
  - Entfernungspausch. für Fahrten zum Arbeitsplatz
       - bis 10 km
       - für jeden weiteren km
  - Kilometerpauschale für Dienstfahrten
920 € - (alt 1.044 €)
  0,30 €
alt: 0,40 €
alt: 0,30 €
evtl. 1.100 €
unter 21 km: 0,00 €
ab 21 km: 0,30 €
bis max 4.500 €
Sofortabschreibung für Arbeitsmittel
   - mit USt
   - ohne USt

475,60 €
410,00 €

IV. Regelungen für Kinder .. ..
Kindergeld
  - 1. und 2. Kind
  - 3. Kind
  - ab dem 4. Kind
  steuerfreie Einkommensgrenze für Kinder

154 €
154 €
<179 €
7.188 €

Baukindergeld 512 €
V. Regelungen für Eigenheimzulage

 

nneu ab 2006:  
- max. geförderte Anschaffungskosten
- Förderungsgrundbetrag
- Kinderzulage je Kind
noch gilt: 1 % AnschK;  (alt: 51.120 €)
 1.250 €
(alt: 2.556 €)
  800 € ;  
(alt: 767 €)
für Neuverträge ganz gestrichen, Altverträge laufen weiter
Quelle: u.a. Akad. Arbeitsgemeinschaft, Steuertipps /SK WML                                                                                                nach oben

 


  

(Web-Adresse für Themenüberblick
einfach:    www.windsurf-schmidt.de/bank.htm
zuletzt aktualisiert am 10.11.05
durch Horst Schmidt