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EURO-Änderungen bei steuerlichen Pausch-, Frei- und Höchstbeträgen und im Zahlungsverkehr
Ab Jahresbeginn 2002 sind alle bekannten
Beträge aus dem ZVK und dem Steuerrecht nur noch Makulatur. Wie man
aus den unten stehenden Tabellen entnehmen kann, hat der Gesetzgeber bei
einigen Beträgen exakt umgerechnet, bei nur wenigen dagegen auf einprägsame
Zahlen aufgerundet. Daher ist davon auszugehen, dass im Laufe der nächsten
Steueränderungen die einzelnen Freibeträge auf jeden Fall angepasst
werden.
Neu: ab Jan. 2004 ändern sich die Sparerfreibeträge - die krummen Beträgen der Werbungskosten bleiben! Die Entfernungspauschale bei Fahrtkosten ändert sich, sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Eigenheimzulage - vgl auch Überblick über VL-Leistungen ab 2004. ab Nov. 2004 neue BSE/GSE - Beträge ab 2007 sichere Änderungen beim Sparerfreibetrag, diskutierte, aber noch nicht spruchreife Änderungen |
I. Kapitalvermögen |
hier :Beträge für 2002 |
Änderungen ab ab 2007 |
- Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschale Alleinstehende
aber: Werbungskostenpauschale für AN s. Pkt III |
1.370 + 51 = 1.421 € 2.740 + 102 = 2.842 €
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750 + 51 = 801 €
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- Freigrenze für Veräußerungsgewinne | unter 512 € | demnächst wohl ab 2009: Abgeltungssteuer von 30%, später 25 % |
- Kündigungs- und VZ-freier Betrag bei Spareinlagen | 2.000 € | |
VL-Leistungen
/ AN-Sparzulage 10% -> 9 %
- Förderungshöchstbetrag - Zusatzbetrag für Beteiligungssparen Einkommensgrenzen: (zu versteuerndes Eink.) - Alleinstehende - Verheiratete |
470 € 400 € 17.900 €
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Wohnungsbauprämie
- prämienbegünstigte Höchstbeträge Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Eink.) - Alleinstehende - Verheiratete |
noch: 512 € 25.600 €
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II. Zahlungsverkehr | .. | .. |
maximale Haftung bei Kreditkarten |
50 € |
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Schecks
- maximaler Betrag für BSE-Verfahren neu ab - Mindestbetrag für GSE-Verfahren 01.11.04 |
ab 1.11.04 unter 6.000 € ab 6.000 € |
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POZ-Verfahren:
Bagatellgrenze für Kartenüberprüfung |
30 € |
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Geldwäsche
Identifizierungspflicht bei Bareinzahlung ab... Identifizierungsempfehlung bei Tafelgeschäften ab |
15.000 € 2.500 € |
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Finanzamtmeldung Kontenbestände im Todesfall | ab 1.200 € | seit 2006: ab 2.500 € |
III. Einkommen aus unselbständiger Beschäftigung | .. | .. |
Werbungskosten
- Werbungskostenpauschale für AN - Entfernungspausch. für Fahrten zum Arbeitsplatz - bis 10 km - für jeden weiteren km - Kilometerpauschale für Dienstfahrten |
920 €
0,30 € alt: 0,40 € alt: 0,30 € |
evtl.?? 1.100
€
unter 21 km: 0,00 € ab 21 km: 0,30 € bis max 4.500 € |
Sofortabschreibung
für Arbeitsmittel
- mit USt - ohne USt |
475,60 € 410,00 € |
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IV. Regelungen für Kinder | .. | .. |
Kindergeld
- 1. und 2. Kind - 3. Kind - ab dem 4. Kind steuerfreie Einkommensgrenze für Kinder |
154 € 154 € <179 € 7.188 € |
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Baukindergeld | 512 € | seit 2006 entfallen |
V. Regelungen für Eigenheimzulage |
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nneu ab 2006: |
-
max. geförderte Anschaffungskosten
- Förderungsgrundbetrag - Kinderzulage je Kind |
noch gilt: 1 %
AnschK
1.250 € 800 € |
für Neuverträge ganz gestrichen, Altverträge laufen weiter |
Quelle: u.a. Akad. Arbeitsgemeinschaft, Steuertipps /SK WML nach oben
(Web-Adresse
für Themenüberblick
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zuletzt aktualisiert am 14.08.06