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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2006
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( 5/04 - 12/05 )
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Riester-Anlage als private Altersvorsorge 

(andere Anlagen: VL-Verträge)

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Ursachen/ Gründe

 

Staatliche- , betriebliche-, private Altersvorsorge = 3 Säulen

staatliche Rentenlücke von 3% Pkt. ist zu schließen

 

Wesen:

Form der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

mit monatlicher ( ! ) Auszahlung im Rentenalter

 

Merkmale:

 

 

 

 

1. Geförderter Personenkreis:

-          Alle AN (auch Beamte)

-          Empfänger von Lohnersatzleistungen

-          Hausfrauen

-          Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

-          Nicht: Freiberufler und Selbstständige, Sozialhilfe-Empfänger

2. Keine Einkommensgrenzen

3a. Staatliche Förderung

          (Grundvoraussetzung: Produkt muss zertifiziert sein!)

 Soviel können Sie staatlich gefördert anlegen (bei voller Zulage)  

Beitragsjahr:  Ihr jährlicher Mindesteigenbeitrag: maximal p.a.
2002 + 2003: mind. 1% Ihres Bruttoeink. *   525,- €
2004 + 2005: 2% Ihres Bruttoeinkommens * 1.050,- €
2006 + 2007: 3% Ihres Bruttoeinkommens * 1.575,- €
ab 2008: 4% Ihres Bruttoeinkommens * 2.100,- €
  * des Vorjahres    

Auf diese staatliche Zulage haben Sie Anspruch:  

Jahr Alleinstehend   Verheiratet pro Kind
2002 + 2003:  38,- €  76,- €  46,- €
2004 + 2005:  76,- € 152,- €  92,- €
2006 + 2007: 114,- € 228,- € 138,- €
ab 2008:   154,- € 308,- € 185,- €

 

Ihre persönlichen Zahlungen p.a. bei voller Ausnutzung und 25.000,- € brutto

z.B. 2006 + 2007:  

 

mind. 750 - 114 =

636,- €  

522,- €

1  Verh.   

384,- € ( verh.,1 K.)  

(wenn verh. AN beide

Grundzulagen erhält)

Der Gesamtbetrag inkl. der Zulagen kann im Rahmen der  Steuererklärung als Sonderausgaben (zusätzlich zu den bisherigen Sonderausgaben) geltend gemacht werden. Hierdurch können sich  weitere Steuervorteile ergeben.

z.B: Finanzamt prüft bei Ledigen mit 30% indiv. GrenzSteuersatz:

     30 % von 750 € Anlage = 225 €  => 225 € > 114 €   => 111 € Steuererstattung

3b Mindest- und Höchstbeträge

     Mindestbetrag: 45,- € (ab 2005  60,- €) falls % Zahlen darunter liegen  

                     neu: nicht förderungsfähiger Ehegatte kann ohne Eigenmittel

                            Vertrag abschließen und erhält Zulage

     Geförderter Höchstbetrag p.a.: 525,- € / 1050,- € / 1575,- € / 2100,- €

4. Gute Grundverzinsung bei Sparplänen

    meist variabler Zinssatz ,z.B. 3,5 % Spk WML

5. Anlagevariationen

    - Banksparpläne

    - Rentenversicherungen

    - Investmentfondsparpläne

    - Mischprodukte sind möglich 

Kosten:

 

 

 meistens Auflösungsgebühren (z.B. 50,- €)

 evtl. Versteuerung bei Auszahlung (Verfügung)

 Wegfall der staatlichen Förderung bei Auflösung

Auszahlung:

Rentenplan oder evtl. Gesamtauszahlung

 

Quelle: Die Tabelle entstand in einer Unterrichtseinheit  mit der BA 35 und soll den Azubis und interessierten Lesern in komprimierter Form, aber mit 2 Rechenbeispielen  einen klaren und verständlichen Überblick über die z.T. recht schwierige Thematik geben. 

 
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Web-Adresse für Themenüberblick:
einfach:    www.windsurf-schmidt.de/bank.htm

 letzte Aktualisierung am 14.05.05 durch H.Schmidt